Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdoktoranden
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Bewerben Sie sich, wenn Sie als überdurchschnittlich qualifizierter Wissenschaftler aus Deutschland am Anfang Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und Ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Postdoktoranden haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben (6 bis 24 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung im Ausland durchzuführen. Der Gastgeber muss ein von der Humboldt-Stiftung bereits geförderter Wissenschaftler im Ausland sein. Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums strebt die Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers an (s. Programminformationen).
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aller Fachgebiete können sich jederzeit direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bewerben. Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu 150 Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftler.
Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.
Weitere wichtige Hinweise
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (DOC/PDF/RTF)
- Programminformationen (PDF)
Weitere Informationen
- Promotion, wobei der Abschluss bei der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich;
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
- Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines ausländischen wissenschaftlichen Gastgebers (Humboldt-Gastwissenschaftlers) an einer Forschungseinrichtung im Ausland. Die Stiftung teilt auf Anfrage mit, ob ein vorgesehener Gastgeber ein von der Humboldt-Stiftung geförderter Gastwissenschaftler ist bzw. ob im Umfeld des vorgesehenen Instituts ein ehemaliger Humboldt-Gastwissenschaftler tätig ist (Gastgebersuche). Einzelheiten des Forschungsprojekts und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden;
- Referenzgutachten des Betreuers der Doktorarbeit und zwei weiterer Wissenschaftler, die zur Qualifikation des Bewerbers fundiert Auskunft geben können, nach Möglichkeit auch außerhalb des eigenen Instituts;
- Sprachkenntnisse: gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. mindestens sehr gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich;
- Bewerbungen zur Fortsetzung eines bereits begonnenen Forschungsaufenthalts können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Vor der Bewerbung darf kein längerer Aufenthalt im Gastland liegen. Wer sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits seit mehr als sechs Monaten im Gastland aufhält, ist nicht antragsberechtigt;
- Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
Bewerbungen können jederzeit unter folgender Adresse eingereicht werden:
Alexander von Humboldt-Stiftung, Auswahlabteilung,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland
Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung mindestens vier bis sieben Monate vor dem gewünschten Auswahltermin an die Humboldt-Stiftung.
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Der Antragseingang wird von der Humboldt-Stiftung per E-Mail bestätigt. Für die Vollständigkeit der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Weitgehend unvollständige Bewerbungen werden ohne Bearbeitung an den Bewerber zurückgesandt.
Nach Vorlage aller Unterlagen und Eingang der Stellungnahme des Gastgebers wird den Bewerbern das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Anschließend werden die Antragsunterlagen in der Regel an zwei unabhängige Fachgutachter geleitet, die schriftliche Gutachten erstellen. Auf der Basis dieser unabhängigen Fachgutachten entscheidet ein mit ca. 20 Wissenschaftlern aller Fachgebiete besetztes Auswahlgremium über die Vergabe der Forschungsstipendien. Das Auswahlgremium tagt dreimal jährlich im Februar, Juni und Oktober eines Jahres. Im Falle einer positiven Entscheidung kann das Stipendium bei Anreise aus dem Ausland frühestens zwei Monate nach der Auswahlentscheidung angetreten werden. Spätestens zwölf Monate nach der Auswahlentscheidung muss das Stipendium angetreten worden sein, ansonsten verfällt das Stipendium.
Mit der Antragseinreichung können die Bewerber die Mitteilung der Ablehnungsgründe für den Fall einer negativen Auswahlentscheidung beantragen. Falls dies gewünscht wird, erhalten die Bewerber und deren Gastgeber unabhängig von der Mitteilung über das Auswahlergebnis etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung ein entsprechendes Mitteilungsschreiben. Ein Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Allerdings können abgelehnte Bewerber eine erneute Bewerbung einreichen, sofern wesentliche Aspekte der abgelehnten Bewerbung deutlich verbessert werden konnten.
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (DOC/PDF/RTF)
Im Einzelnen
Weitere Informationen
- Mitglieder des Auswahlausschusses zur Vergabe von Feodor Lynen-Forschungsstipendien an deutsche Wissenschaftler
- Individuelle Beratung per E-Mail: info(at)avh.de
Weitere Informationen
- Förderung während des Forschungsaufenthalts
- Stipendienrechner
zur Berechnung der Höhe Ihres Feodor Lynen-Forschungsstipendiums
Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.
Weitere Informationen
Dieses Programm wird finanziert vom:
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Kann ich mich vor Abschluss meiner Promotion bewerben?
Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?
Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?
Meine Promotion liegt weniger als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium für erfahrene Wissenschaftler bewerben?
Meine Promotion liegt etwas mehr als vier Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium als Postdoktorand bewerben?
Inwieweit werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt?
Ich bin deutscher Staatsbürger und bereits im Ausland. Kann ich mich bewerben?
Es gibt aber bestimmte Ausnahmen bei Auslandsaufenthalten:
- Aufenthalt im vorgesehenen Gastland (aktuell oder bis vor Kurzem):
Sie können sich bewerben, wenn
- Sie sich bei Antragseingang in der Humboldt-Stiftung weniger als sechs Monate im Gastland aufhalten oder
- Sie nach einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt im Gastland bei Antragseingang in der Humboldt-Stiftung schon mehr als zwölf Monate wieder in Deutschland sind.
- Aufenthalt im Ausland (außer im Gastland):
Sie können sich bewerben, wenn
- Sie sich bei Antragseingang seit weniger als fünf Jahren im Ausland aufhalten oder
- Sie nach einem mehr als fünfjährigen Auslandaufenthalt bei Antragseingang wieder seit mindestens zwölf Monaten in Deutschland sind.
Ich bin kein deutscher Staatsbürger. Kann ich mich bewerben?
Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen "Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.)".
Gastgeber
Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?
Warum muss im Feodor Lynen-Forschungsstipendienprogramm zumindest ein Gastgeber Humboldtianer sein?
Kann ich mein Forschungsprojekt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?
Wie sieht meine Zusammenarbeit mit den beiden Gastgebern im Falle einer doppelten Gastgeberschaft aus?
Ich weiß nicht, ob der vorgesehene Gastgeber ein früherer Humboldt-Gastwissenschaftler ist.
Welcher Gastgeberbeitrag wird erwartet?
Mein Gastgeber kann keinen Gastgeberbeitrag zahlen. Wird meine Bewerbung trotzdem berücksichtigt?
Vorbereitung/Planung
Wann und wie oft finden Auswahlsitzungen statt?
Kann ich mich gleichzeitig in verschiedenen Stipendienprogrammen der Humboldt-Stiftung oder gleichzeitig um ein Stipendium der Humboldt-Stiftung und den Sofja Kovalevskaja-Preis bewerben, wenn ich die jeweiligen formalen Voraussetzungen erfülle?
Kann ich ein Forschungsstipendium für weniger als sechs Monate beantragen?
Kann ich als Postdoktorand meinen Forschungsaufenthalt aufteilen?
Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?
Wann muss ich das Stipendium spätestens antreten?
Wie hoch ist mein Stipendium?
Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?
Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?
Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Juni und Oktober. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden. Falls Ihr Antrag nicht komplett übersandt wird, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Eine graphische Darstellung des gesamten Auswahlprozesses finden Sie unter "Auswahlverfahren".
Bewerbungsunterlagen
Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?
Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?
In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?
Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?
Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?
Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei (auf CD-ROM (dreifach)).
Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.
Darf ich noch nicht eingereichte Publikationen in der Liste der Schlüsselpublikationen und in der vollständigen Publikationsliste auflisten?
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikation aufgelistet werden, auch wenn Sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren auf CD-ROM bei.
Ich habe meine Promotion noch nicht abgeschlossen. Muss ich die Doktorurkunde nachreichen?
Was sind Schlüsselpublikationen?
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Schlüsselpublikationen im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden kann.
Wie viele Schlüsselpublikationen muss ich auflisten?
Bewerber um ein Stipendium für Erfahrene Wissenschaftler müssen mindestens drei Schlüsselpublikationen auswählen. Maximal dürfen fünf Schlüsselpublikationen aufgelistet werden.
Wie soll die Begründung zu einer Schlüsselpublikation aussehen?
Sollen meine Schlüsselpublikationen zusätzlich in der vollständigen Publikationsliste aufgeführt werden?
Die bei der Humboldt-Stiftung eingereichte Publikationsliste kann im Laufe des Begutachtungsverfahrens nicht mehr ergänzt werden.

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