JSPS-Forschungsstipendium für Postdoktoranden nach Japan
Bewerben Sie sich, wenn Sie als hoch qualifizierter Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland Ihre Promotion am 1. April des Finanzjahres (1. April bis 31. März) vor nicht mehr als sechs Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Forschungsstipendium der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer universitären oder ausgewählten nationalen Forschungseinrichtung in Japan durchzuführen.
Zwei verschiedene Förderlinien für einen Aufenthalt in Japan werden von der JSPS unterschieden:
Mit dem JSPS Postdoctoral Fellowship (short-term) werden Forschungsaufenthalte von Doktoranden und Postdoktoranden aller Fachgebiete in Japan mit einer Dauer von 1-12 Monaten gefördert. Die Humboldt-Stiftung übernimmt für die JSPS die Vorauswahl der promovierten Bewerber ab einer Förderdauer von sechs Monaten. Die Vorauswahl für kürzere Förderzeiten sowie von nicht promovierten Bewerbern erfolgt durch den DAAD. Es werden jährlich bis zu 20 JSPS Postdoctoral Fellowships (short-term) vergeben.
Forschungsaufenthalte von 12-24 Monaten werden mit dem JSPS Postdoctoral Fellowship (standard) gefördert. In dieser Förderlinie erfolgt die Vorauswahl ausschließlich durch die Alexander von Humboldt-Stiftung. Es werden jährlich bis zu 16 JSPS Postdoctoral Fellowships (standard) vergeben.
Weitere wichtige Hinweise
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (DOC/PDF/RTF)
- Programminformation (PDF)
Weitere Informationen
- Promotion, deren Abschluss zum 1. April des Finanzjahres, in dem das Stipendium beginnt, nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Sollte die Promotion unmittelbar vor dem Abschluss stehen, ist eine Bewerbung bereits mit Vorlage des Dissertationsmanuskripts oder von Publikationen, die die Ergebnisse der Dissertation enthalten, möglich;
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagenen;
- Forschungsplatzzusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme eines wissenschaftlichen Gastgebers an universitären bzw. ausgewählten nationalen Forschungseinrichtungen in Japan;
- Referenzgutachten des Betreuers der Doktorarbeit und weiterer Wissenschaftler, die zur Qualifikation des Bewerbers Auskunft geben können, nach Möglichkeit auch außerhalb des eigenen Instituts;
- Sprachkenntnisse: gute Kenntnisse des Japanischen bzw. mindestens sehr gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich;
- Die Humboldt-Stiftung setzt voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
Alexander von Humboldt-Stiftung, Auswahlabteilung,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn, Deutschland
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Mai/ Juni und Oktober. Die Begutachtung nimmt drei bis sechs Monate in Anspruch. Anträge sollten daher rechtzeitig vor der angestrebten Auswahlsitzung eingereicht werden.
Es ist die Aufgabe des Bewerbers, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Falls Anträge nicht komplett übersandt werden, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die zusätzlich zu den Antragsunterlagen erforderliche vertrauliche Stellungnahme des vorgesehenen Gastgebers sowie die unterschriebene Forschungsplatzzusage können vom Gastgeber bereits parallel zum Antrag direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden.
Anschließend beurteilen unabhängige Fachgutachter die Anträge.
Die Benachrichtigung über die Auswahlentscheidung der Humboldt-Stiftung erfolgt unmittelbar nach der Auswahlsitzung. Die endgültige Entscheidung wird dann durch JSPS getroffen.
Hinweis: Die Ausreise nach Japan kann nicht im Zeitraum vom 01. Dezember eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.
- Vollständige Bewerbungsunterlagen (DOC/PDF)
Im Einzelnen
Weitere Informationen
- Individuelle Beratung per E-Mail: info(at)avh.de
JSPS-Forschungsstipendiaten erhalten während des Forschungsaufenthalts einen Ansprechpartner in der Alexander von Humboldt-Stiftung. Über die Leistungen des JSPS-Stipendiums hinaus bieten wir ihnen die Integration in das Humboldt-Netzwerk sowie die Förderung der Reintegration in Deutschland.
Weitere Informationen
Einmal Humboldtianer, immer Humboldtianer: Auch nach dem Forschungsaufenthalt halten wir mit Ihnen eine enge Verbindung. Mit unseren Alumni-Fördermaßnahmen unterstützen wir flexibel die individuellen Lebenswege und Entwicklungen aller Humboldtianer und ihre Kooperationen untereinander.
Weitere Informationen
Dieses Programm wird finanziert von:
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Kann ich mich vor Abschluss meiner Promotion bewerben?
Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimm?
Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?
In wie weit werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt?
Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu aus unserem zusätzlichen "Zulassungsfragebogen für Mediziner (MD / Dr. med.)".
Vorbereitung/Planung
Wann und wie oft finden Auswahlsitzungen statt?
Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?
Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?
Stipendienbeginn bei JSPS-Stipendien: Wurde über den Antrag in der Auswahlsitzung im Februar oder Mai/Juni entschieden, muss das Stipendium in der Periode vom 1. April bis zum 30. November des selben Jahres in Japan angetreten werden. Wurde über den Antrag in der Auswahlsitzung im Oktober entschieden, darf das Stipendium erst zwischen dem 01. April und dem 30. November des Folgejahres in Japan angetreten werden.
Wie hoch ist mein Stipendium?
Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?
Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Juni und Oktober. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden. Falls Ihr Antrag nicht komplett übersandt wird, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Bewerbungsunterlagen
Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?
Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?
In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?
Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?
Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?
Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.
Darf ich noch nicht eingereichte Publikationen in der Liste der Schlüsselpublikationen und in der vollständigen Publikationsliste auflisten?
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikationen aufgelistet werden, auch wenn Sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren auf CD-ROM bei.

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