Sofja Kovalevskaja-Preis

Informationen für Gastgeber

Jede Forschungseinrichtung in Deutschland (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung etc.) kann einen Sofja Kovalevskaja-Preisträger aufnehmen. Als Gastgeber gilt z. B. der Lehrstuhlinhaber oder Abteilungsleiter, bei dem der Preisträger eine Arbeitsgruppe aufbauen will.

Das vom Bewerber eigenständig ausgearbeitete Forschungsprojekt muss vor Einreichen der Bewerbung mit Ihnen abgesprochen sein. Es sollten detaillierte Angaben über Themenstellung, eigene Vorarbeiten, Methoden, Ziele, Zeitplan und Finanzierung sowie die zugrunde liegende wissenschaftliche Literatur gemacht werden. Ein inhaltlich, methodisch, bezüglich der Finanzierung oder der Einbindung in die Gastinstitution unzureichend abgesprochener Forschungsplan führt in der Regel zu einer Ablehnung des Antrags. Neben den wissenschaftlichen Publikationen und den Referenzgutachten ist der Forschungsplan wichtigste Grundlage der Begutachtung des Antrags durch den Auswahlausschuss. Daher legt der Auswahlausschuss besonderen Wert darauf, dass der Forschungsplan eigenständig vom Bewerber erstellt und nicht ganz oder in Teilen von Ihnen als Gastgeber vorgegeben wurde.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung bittet Sie um eine vertrauliche Stellungnahme, die für das Begutachtungsverfahren und den Auswahlausschuss von großer Bedeutung ist, und die Zusage, dass die für die Durchführung des Forschungsvorhabens notwendigen Räumlichkeiten und die Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss die Verwaltung der Forschungseinrichtung bescheinigen, dass sie für den Preisträger die Funktion des Arbeitgebers übernimmt und das Preisgeld verwaltet.

Die gastgebende Forschungseinrichtung in Deutschland erhält eine Pauschale in Höhe von 15 % aus dem Preisgeld (Verwaltungspauschale). Aus dieser Pauschale kann z. B. ein "Welcome-Paket" mit Maßnahmen zur Integration des Preisträgers in sein neues Lebensumfeld und die Forschungseinrichtung finanziert werden. Weiter können hiermit die berufliche Integration des Partners (Dual Career) unterstützt oder Rücklagen für Gehaltszahlungen gebildet werden, die nach Beendigung des Förderzeitraumes eine Anfinanzierung der Tenure-Track-Laufbahn ermöglichen. Auch der Verlust von eventuell im Ausland erworbener Alterssicherung kann hiermit kompensiert werden. Darüber hinaus kann die Pauschale als Ausgleich für alle Aufwände dienen, die durch die Nutzung vorhandener und / oder eigens geschaffener sächlicher und personeller Infrastruktur entstehen (z. B. Nutzung von allgemeinen Institutseinrichtungen, Laboratorien / Arbeitsräume, Betriebs- und Wartungskosten, Mittel- und Personalverwaltung, Prüfungstätigkeiten).

Der Bewerber sollte Ihnen die zur Erstellung Ihres Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen zukommen lassen (Forschungs- und Finanzierungsplan, Lebenslauf, Publikationsliste, Publikationen und die Namen der Referenzgutachter). Bitte orientieren Sie sich am Fragenkatalog zur Gastgeberstellungnahme und beantworten Sie die Fragen ausführlich in der vorgegebenen Reihenfolge. Bitte veranlassen Sie auch die genannten Bescheinigungen Ihrer Forschungseinrichtung. Selbstverständlich wird Ihre Stellungnahme vom Sekretariat und vom Auswahlausschuss der Humboldt-Stiftung vertraulich behandelt.

Bitte bedenken Sie, dass die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung Anträge erst dann einem externen Begutachtungsverfahren zuleiten kann, wenn Ihre Stellungnahme vorliegt. Daher können Sie Ihre Stellungnahme, die Gastgeberzusage und die Bescheinigung der Verwaltung, unabhängig vom Antragseingang, direkt an die Humboldt-Stiftung senden:

Alexander von Humboldt-Stiftung, Auswahlabteilung,
Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn,
Fax: 0228-833 212, E-Mail: info(at)avh.de

Als wissenschaftlicher Gastgeber verpflichten Sie sich, bei der Einbeziehung des Gastwissenschaftlers in Ihren Arbeitskreis auf die Einhaltung der Grundsätze der Wissenschaftsethik und der Regelungen zur Verhinderung des rüstungsrelevanten Technologietransfers bzw. auf Gefahren eines sonstig rechtswidrigen oder unerwünschten Wissenstransfers zu achten. Des Weiteren müssen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befolgt werden.

Kontakt

Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswahlabteilung
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn

Fax: 0228-833 212
info(at)avh.de

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