Voraussetzungen für eine Bewerbung
Kann ich mich vor Abschluss meiner Promotion bewerben?
Sofern Sie die Promotion in den nächsten sechs Monaten abschließen werden, können Sie sich bewerben. Das Forschungsstipendium kann bei einer erfolgreichen Bewerbung erst nach Abschluss der Promotion angetreten werden.
Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet. Falls Sie eine akademische Position gleich- oder höherwertig einem Associate Professor/ Senior Lecturer/ Reader bereits vor Abschluss des PhD/ C.Sc. innehatten, so gilt der Beginn dieser Tätigkeit als Referenzdatum.
Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?
Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (Ph.D./C.Sc.).
In wie weit werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt?
Bitte geben Sie im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben, damit diese Zeiten bei der Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen relativ zum Karrierestand berücksichtigt werden können. Die vom Programm festgelegte Zeitperiode nach der Promotion kann sich pro Kind um maximal 2 Jahre verlängern, sofern Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion für die entsprechenden von Ihnen angegebenen Zeiten unterbrochen haben und diese Zeiten auch geltend machen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
info@avh.de
Ich bin Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?
Vorbereitung/Planung
Wann und wie oft finden Auswahlsitzungen statt?
Es gibt drei Auswahlsitzungen pro Jahr, jeweils im Februar, Juni und Oktober.
Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren.
Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?
Positiv entschiedene JSPS- und NSC Bewerbungen müssen nach der Auswahlsitzung zunächst die endgültige Entscheidung von JSPS oder NSC abwarten, die in der Regel innerhalb von drei Monaten vorliegt.
Stipendienbeginn bei JSPS-Stipendien: Wurde über den Antrag in der Auswahlsitzung im Februar oder Mai/Juni entschieden, muss das Stipendium in der Periode vom 1. April bis zum 30. November des selben Jahres in Japan angetreten werden. Wurde über den Antrag in der Auswahlsitzung im Oktober entschieden, darf das Stipendium erst zwischen dem 01. April und dem 30. November des Folgejahres in Japan angetreten werden.
Wie hoch ist mein Stipendium?
Angaben zur Stipendienhöhe entnehmen Sie bitte den aktuellen Programminformationen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Vorfeld der Bewerbung keine konkreten Einzelfallberechnungen vornehmen können.
Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?
Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?
Es gibt keine Stichtage für die Einreichung von Bewerbungen. Alle Bewerbungen werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet. Sobald uns Ihre Bewerbung vollständig vorliegt, wird sie an unabhängige Fachgutachter weitergeleitet und nach Vorlage der schriftlichen Fachgutachten in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Auswahlgremium zur Entscheidung vorgelegt.
Auswahlsitzungen finden dreimal im Jahr statt, jeweils im Februar, Juni und Oktober. Anträge sollten mindestens vier bis sieben Monate vor der gewünschten Auswahlsitzung eingereicht werden. Falls Ihr Antrag nicht komplett übersandt wird, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Bewerbungsunterlagen
Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung direkt an die Auswahlabteilung der Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Bewerbung bei den Auslandsvertretungen des DAAD oder den deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland einreichen, die diese dann an die Humboldt-Stiftung weiterleiten.
Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?
Nein. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post.
In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?
Referenzgutachten können entweder mit der Bewerbung eingereicht oder von den Gutachtern direkt an die Auswahlabteilung der Humboldt-Stiftung geschickt werden. Bitte weisen Sie Ihre Referenzgutachter auf unser
Gutachterformular hin. Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein.
Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?
Gutachten, die nicht unmittelbar einer Bewerbung zugeordnet werden können, werden bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.
Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Referenzgutachter sollen eine Begutachtung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen vornehmen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt sollten drei Referenzgutachten vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme des Gastgebers zählt nicht als Referenzgutachten! Weitere wichtige Details zur sinnvollen Auswahl der Gutachter entnehmen Sie bitte unseren
Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für
Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und
Wissenschaftler die ins Ausland gehen.
Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?
Ihre Bewerbung soll jeweils drei Exemplare der von Ihnen ausgewählten Schlüsselpublikationen enthalten (geheftete Kopien/Bücher). Weitere Publikationen werden nicht angenommen (Ausnahme: Rezensionen anderer Autoren zu Ihren Schlüsselpublikationen).
Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese noch nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren bei (auf CD-ROM (dreifach)).
Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen für eine vollständige Bewerbung für Wissenschaftler die nach Deutschland kommen und Wissenschaftler die ins Ausland gehen.
Darf ich noch nicht eingereichte Publikationen in der Liste der Schlüsselpublikationen und in der vollständigen Publikationsliste auflisten?
Nein. Bitte listen Sie nur Publikationen auf, die bereits veröffentlicht, zur Veröffentlichung angenommen oder mindestens zur Veröffentlichung bei einem Verlag eingereicht sind. Zu eingereichten Publikationen muss eine Eingangsbestätigung des Verlages beigelegt werden; zu angenommenen Publikationen muss eine Annahmebestätigung des Verlages beigelegt werden. Alle anderen Arbeiten werden von uns in der Liste gestrichen.
Ausnahme: Ihre Dissertation darf als Schlüsselpublikationen aufgelistet werden, auch wenn Sie nicht bei einem Verlag eingereicht ist. Falls Sie Ihre Dissertation als Schlüsselpublikation benennen und diese nicht zum Druck eingereicht ist, fügen Sie bitte das Originalmanuskript aus Ihrem Promotionsverfahren auf CD-ROM bei.
Ich habe meine Promotion noch nicht abgeschlossen. Muss ich die Doktorurkunde nachreichen?
Ja. Sobald Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, brauchen wir zumindest eine offizielle Bestätigung der Hochschule. Ohne dieses Dokument kann das Stipendium nicht angetreten werden.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und den Eingang von weiteren Unterlagen und Gutachten?
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung (normalerweise per E-Mail). Der Eingang weiterer Unterlagen und Gutachten kann aufgrund der hohen Antragszahlen nicht separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Bewerbung fehlen.
Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?
Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungen ein. Ihre Referenzgutachten sowie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Gastgebers sollten möglichst zeitnah zur Bewerbung bei uns eingehen. Erst wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können wir Ihnen einen voraussichtlichen Entscheidungstermin mitteilen. Nach Einleitung des Begutachtungsverfahrens durch unabhängige Fachgutachter können keinerlei Unterlagen mehr nachgereicht oder ausgetauscht werden. Sollten Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zwischenzeitlich zur Veröffentlichung angenommen worden sein, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung zuschicken. Diese kann bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Ergänzungen der Publikationsliste sind nach Beginn des Begutachtungsverfahrens nicht möglich.
Werde ich über den Entscheidungstermin meiner Bewerbung unterrichtet?
Nach Vorlage aller Unterlagen und Eingang der Stellungnahme des Gastgebers wird Ihnen das voraussichtliche Auswahldatum mitgeteilt. Sollte die fachliche Begutachtung Ihrer Bewerbung länger als erwartet dauern, werden Sie auch über eine gegebenenfalls notwendige Verschiebung des Entscheidungstermins unterrichtet.
Wer begutachtet meinen Antrag?
Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter.
Werde ich im Falle einer Ablehnung über die Gründe der Ablehnung informiert?
Mit der Antragseinreichung können Sie die Mitteilung der Ablehnungsgründe für den Fall einer negativen Auswahlentscheidung beantragen. Falls dies gewünscht wird, erhalten Sie und Ihr Gastgeber unabhängig von der Mitteilung über das Auswahlergebnis etwa vier bis sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung eine entsprechende E-Mail. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor dieser Nachricht keinerlei Einzelauskünfte geben, um die Erstellung der Mitteilungsschreiben nicht unnötig zu verzögern.
Erhalte ich meine Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück?
Nein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden teils archiviert, teils vernichtet. Reichen Sie daher bitte keine Originale sondern nur Kopien ein.
Bücher, die Sie als Publikationen einreichen, werden wir Ihnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückschicken.
Auswahl
Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?
Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung.
Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien der einzelnen Programme finden Sie in den entsprechenden Programminformationen.
Kann ich mich nach einer Ablehnung erneut bewerben?
Eine erneute Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung sollte sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Im Allgemeinen ist eine erneute Bewerbung erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Nach unserer Erfahrung sollte daher mit einer erneuten Bewerbung etwa zwei Jahre gewartet werden. Sofern sich Ihre erneute Bewerbung nicht oder nur unwesentlich von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für eine formale Ablehnung Ihrer erneuten Bewerbung sein.