Voraussetzungen für eine Bewerbung
Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?
Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung gewertet. Falls Sie eine akademische Position gleich- oder höherwertig einem Associate Professor/ Senior Lecturer/ Reader bereits vor Abschluss des PhD/ C.Sc. innehatten, so gilt der Beginn dieser Tätigkeit als Referenzdatum.
Welches Promotionsdatum gilt, wenn ich mehrfach promoviert habe?
Im Falle einer Mehrfachpromotion gilt der erste Abschluss (Ph.D./C.Sc.).
Ich habe vor mehr als sechs Jahren promoviert. Kann ich mich dennoch bewerben?
Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als sechs Jahre zurückliegen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sofern diese Grenze nur geringfügig überschritten wird, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme gemacht werden. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (
info@avh.de).
Sind deutsche Sprachkenntnisse für eine Bewerbung erforderlich?
1. Natur- und Ingenieurwissenschaftler: Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse sind ausreichend (Nachweis durch
Sprachzeugnis erforderlich). 2. Geistes- und Sozialwissenschaftler: Sofern deutsche Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind, sind diese durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend (Nachweis durch Sprachzeugnis erforderlich). 3. Mediziner: Sofern im Rahmen des Forschungsprojekts die Arbeit mit Patienten vorgesehen ist, muss ein deutsches Sprachzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten sind zumindest gute englische Sprachkenntnisse ausreichend. (Nachweis durch
Sprachzeugnis erforderlich).
Meine Muttersprache ist Englisch bzw. Deutsch. Muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?
Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Inwieweit werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
Bitte geben Sie im Antragsformular alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben, damit diese Zeiten bei der Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen relativ zum Karrierestand berücksichtigt werden können. Die vom Programm festgelegte Zeitperiode nach der Promotion kann sich pro Kind um maximal 2 Jahre verlängern, sofern Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion für die entsprechenden von Ihnen angegebenen Zeiten unterbrochen haben und diese Zeiten auch geltend machen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
info@avh.de.
Kann ich mich als Deutscher aus dem Ausland bewerben?
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren im Ausland wissenschaftlich tätig sind, können Sie sich auch mit deutscher Staatsangehörigkeit bewerben. Unter "wissenschaftlicher Tätigkeit" wird dabei auch die wissenschaftliche Ausbildung verstanden, z. B. die Vorbereitung der Promotion. Sofern Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Land des derzeitigen Lebensmittelpunktes haben, ist eine Bewerbung gegebenenfalls auch schon früher möglich. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (
info@avh.de).
oder
Wenn Ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mehr als zehn Jahren im Ausland ist, können Sie sich auch mit deutscher Staatsangehörigkeit bewerben. Sofern Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Land des derzeitigen Lebensmittelpunktes haben, ist eine Bewerbung gegebenenfalls auch schon früher möglich. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (
info@avh.de).
Kann ich mich als Humboldt-Stipendiat auf den Sofja Kovalevskaja-Preis bewerben?
Ja, aber der Voraufenthalt in Deutschland darf 24 Monate bei Antragseingang nicht überschreiten.
Die Promotion ist in meinem Herkunftsland unüblich bzw. nicht möglich. Kann ich mich bewerben?
Eine Bewerbung ist möglich, sofern Sie eine dem PhD äquivalente Leistung, z.B. durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen nachweisen können. Falls dies der Fall ist, können Sie sich bis zu 10 Jahre nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums (Master, Diplom etc.) bewerben. Bitte senden Sie uns zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können (
info@avh.de).
Ich habe lange in einem englisch- bzw. deutschsprachigen Land gelebt und gearbeitet. Muss ich die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis belegen?
Nein, ein Sprachzeugnis ist nicht erforderlich.
Ich bin bereits oder war erst vor kurzem in Deutschland. Sprechen formale Gründe gegen eine Bewerbung?
Sie können sich bewerben, wenn
- Sie sich bei Antragseingang in der Humboldt-Stiftung weniger als 24 Monate in Deutschland aufhalten, oder
- Sie nach einem längeren Aufenthalt (mehr als 24 Monate) in Deutschland bei Antragseingang in der Humboldt-Stiftung schon mehr als zwölf Monate wieder im Ausland wissenschaftlich tätig waren.
In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Informationen über alternative Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal
EURAXESS Deutschland.
Gastgeber
Wie finde ich einen wissenschaftlichen Gastgeber?
Die Wahl des wissenschaftlichen Gastgebers ist frei und muss eigenständig durch den Bewerber erfolgen. Die Humboldt-Stiftung bietet keine direkte Unterstützung bei der Suche nach einem Gastgeber an. Erste Informationen zu Forschungseinrichtungen in Deutschland finden Sie z.B. in dem von der Humboldt-Stiftung betreuten Internetportal
EURAXESS Deutschland für Wissenschaftler.
Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?
Ihr Gastgeber sollte der direkte Kooperationspartner an der gastgebenden Forschungseinrichtung sein, z. B. der Lehrstuhlinhaber oder Abteilungsleiter, bei dem Sie eine Arbeitsgruppe aufbauen möchten.
Kann ich mein Forschungsprojekt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?
Nein. Insbesondere ist es nicht möglich, das Projekt an zwei verschiedenen Forschungseinrichtungen durchzuführen. Auch ein Wechsel des Gastinstituts während der Förderzeit ist nicht vorgesehen.
Vorbereitung/Planung
Bis wann muss ich meinen Antrag spätestens einreichen?
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 15. Oktober 2009 vollständig vorliegen. Diese Eingangsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen können aber ggf. nicht mehr zeitgerecht vorbereitet und daher möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Kann ich mich gleichzeitig um eine Förderung bei einer anderen Institution bewerben?
Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Dies müssen Sie jedoch im Bewerbungsformular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über eventuelle Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren. Bitte geben Sie im Finanzplan an, welche Drittmittel (z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Union oder der Industrie) für das Projekt zur Verfügung stehen oder beantragt sind.
Kann ich einen Sofja Kovalevskaja-Preis für einen anderen Zeitraum als fünf Jahre beantragen?
Ein längerer Zeitraum als fünf Jahre kann nicht beantragt werden. Anträge für eine wesentlich kürzere Förderdauer (weniger als ca. 4,5 Jahre) haben keine Aussicht auf Erfolg.
Wann kann meine Förderung frühestens beginnen?
Der Beginn des Forschungsaufenthalts in Deutschland erfolgt im Kalenderjahr, in dem der Preis verliehen wird. Dieser Termin ist im Vorfeld der Bewerbung mit dem Gastgeber abzustimmen.
Wie wird die Preishöhe festgelegt?
Der von Ihnen eingereichte Finanzierungsplan wird von unabhängigen Fachgutachtern und den Ausschussmitgliedern daraufhin beurteilt, ob Ihre Angaben plausibel und angemessen sind. Die Preishöhe wird unter Berücksichtigung dieser Begutachtung festgelegt.
Wird die Teilnahme an Kursen zum Erlernen der deutschen Sprache unterstützt?
Die Humboldt-Stiftung ist sehr daran interessiert, dass die Preisträger und deren Partner während ihres Forschungsaufenthalts Deutsch lernen, um über die Forschungstätigkeit hinaus auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Antrag die für einen Deutschsprachkurs entstehenden Kosten übernehmen.
Bewerbungsunterlagen
Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung direkt an die Auswahlabteilung der Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Bewerbung bei den Auslandsvertretungen des DAAD oder den deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland einreichen, die diese dann an die Humboldt-Stiftung weiterleiten.
Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?
Nein. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post.
Was geschieht, wenn Gutachten vor der Bewerbung eingereicht werden?
Referenzgutachten, die nicht unmittelbar einer Bewerbung zugeordnet werden können, werden bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.
Sollen auch bereits eingereichte oder geplante Publikationen in der Publikationsliste aufgeführt werden?
Es sollten nur Publikationen aufgeführt werden, die bereits zur Veröffentlichung eingereicht wurden. Sobald die Annahme der Publikationen erfolgt, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Annahmeerklärung, da nicht angenommene Publikationen bei der Beurteilung der Publikationsleistung nicht berücksichtigt werden können.
In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?
Bitte benutzen Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen keine Bewerbungsmappen, Klarsichtfolien oder Heftklammern und binden Sie sie nicht, sondern reichen Sie ein:
1. einen Heftstreifen mit allen Antragsunterlagen (außer Referenzgutachten und Publikationen);
2. einen weiteren Heftstreifen mit einer Kopie des Antragsformulars und der Publikationsliste);
3. vier Briefumschläge mit jeweils einer Kopie aller eingereichten Publikationen inkl. Dissertation (CD-ROM)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unseren
Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.
Sollen Gutachten direkt an die Humboldt-Stiftung oder mit der Bewerbung geschickt werden?
Referenzgutachten sollen von den Gutachtern direkt an die Auswahlabteilung der Humboldt-Stiftung geschickt werden. Bitte weisen Sie Ihre Referenzgutachter auf unser
Gutachterformular hin. Referenzgutachten sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein.
Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzgutachten abgeben und wie viele Gutachten sind erforderlich?
Referenzgutachter sollen eine Begutachtung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen vornehmen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt sollten drei Referenzgutachten vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme des Gastgebers zählt nicht als Referenzgutachten! Weitere wichtige Details zur sinnvollen Auswahl der Gutachter entnehmen Sie bitte unseren
Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.
Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?
Sie sollten Kopien von fünf Publikationen einsenden, davon mindestens eine aus den letzten zwei Jahren. Bitte wählen Sie hierfür die wichtigsten und aktuellsten Publikationen aus, an denen Sie einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Bitte fügen Sie ebenfalls Ihre Dissertation bei (möglichst auf CD-ROM). Weitere detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren
Hinweisen für eine vollständige Bewerbung.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und den Eingang von weiteren Unterlagen und Gutachten?
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung (normalerweise per E-Mail). Der Eingang weiterer Unterlagen und Gutachten kann aufgrund der hohen Antragszahlen nicht separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht wichtige Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Bewerbung fehlen.
Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?
Die Bewerbung sollte vollständig eingereicht werden. Referenzgutachten sollten entweder mit oder möglichst zeitnah zur Bewerbung eingehen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern. Sofern Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zur Veröffentlichung angenommen werden, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung zuschicken. Ergänzungen der Publikationsliste können daher bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Bitte senden Sie uns diese Ergänzungen per E-Mail als separaten Anhang zu Ihrer Publikationsliste.
Wer begutachtet meinen Antrag?
Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachgutachter.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Auswahlausschuss getroffen. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Wissenschaftlern aller Fachrichtungen zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit über alle Anträge. Die Geschäftsstelle der Humboldt-Stiftung hat keine Stimme im Auswahlausschuss.
Wann wird über meine Bewerbung entschieden?
Der Auswahlausschuss, der über die Preisträger im Sofja Kovalevskaja-Preisprogramm entscheidet, tagt voraussichtlich Ende März 2010. Über die Auswahlentscheidung werden Sie direkt im Anschluss an die Sitzung informiert.
Erhalte ich meine Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück?
Nein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden teils archiviert, teils vernichtet. Reichen Sie daher bitte keine Originale sondern nur Kopien ein. Eingereichte Bücher werden an Sie zurückgesendet.
Auswahl
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Es können voraussichtlich bis zu 8 Preise vergeben werden. In den letzten Auswahlrunden lag die Erfolgsquote bei ca. 10 bis 15 %.
Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?
Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber steht im Mittelpunkt der Bewertung. Detaillierte Hinweise zu den Auswahlkriterien finden Sie in der
Programminformation.
In meinem geplanten Forschungskontext ist das Arbeiten in einer Gruppe unüblich bzw. nicht notwendig. Kann ich mich trotzdem als allein arbeitender Wissenschaftler bewerben?
Dies ist in Einzelfällen möglich, wenn der Sachverhalt gesondert erläutert und belegt wird. In der Regel sollen Sofja Kovalevskaja-Preisträger eine Arbeitsgruppe aufbauen und leiten.
Wie erstelle ich den Finanzierungsplan?
Was passiert mit angeschafften Geräten?
Die im Verlauf Ihres Forschungsprojekts erworbenen Geräte gehen nach Projektabschluss in den Besitz der gastgebenden Forschungseinrichtung über.
Ist es notwendig die künftigen Mitarbeiter namentlich zu nennen?
Nein, eine namentliche Nennung im Antrag ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Gastgeber nach den in Deutschland üblichen Funktionsbezeichnungen.
Eine frühzeitige und enge Abstimmung mit der Verwaltung vor Einstellungen ist empfehlenswert.
Forschungsplan
Kann ich mehr als drei Referenzgutachten einreichen?
Sollten Sie mehr als drei Referenzgutachten einreichen, werden die zusätzlichen Referenzgutachten nicht berücksichtigt.
Kann mein Doktorvater auch mein Gastgeber sein?
Bitte erläutern Sie in Ihrem Forschungsplan, warum eine Rückkehr bzw. ein Verbleib im wissenschaftlichen Umfeld des Doktorvaters aus wissenschaftlichen Gründen notwendig ist. Im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen dringend den Wechsel des wissenschaftlichen Umfelds.
Mein/e Partner/in möchte mich nach Deutschland begleiten, sie/er arbeitet jedoch nicht in meinem Fachgebiet. Welche Möglichkeiten gibt es?
Die gastgebende Forschungseinrichtung darf aus den Mitteln der Verwaltungspauschale ein „Dual Career“ Angebot für den/die Partner/in unterbreiten.
Zweckbestimmung, Verwendung und Bereitstellung des Preisgeldes
Sind Preisgelder in das jeweils folgende Haushaltsjahr übertragbar?
Ja, im Rahmen des Förderzeitraums von 5 Jahren.
Wie genau müssen die Angaben auf dem Formular "Preisgeldabruf" sein?
Möglichst genau, um der Alexander von Humboldt-Stiftung die Haushaltsplanung zu erleichtern.
Bis wann muss das gesamte Preisgeld ausgegeben werden?
Bis zum Ende des Förderzeitraums. Verbleibende Restmittel müssen an die Humboldt-Stiftung zurückgezahlt werden.
Wie sollen Reisekosten abgerechnet werden?
Nach den für die gastgebende Institution maßgebenden Vorschriften (z.B. Landesreisekostengesetz).
Können die anfallenden Kosten für ein dienstliches Mobiltelefon aus dem Preisgeld gedeckt werden?
Ein dienstliches Mobiltelefon kann aus dem Preisgeld finanziert werden ("Verbrauchsmaterial/Sonstiges").
Ist es möglich, aus dem Preisgeld einen Pauschalbetrag für die Verrechnung bestimmter Kleinstbeträge (Handy, Verpflegung auf Reisen, öffentliche Verkehrsmittel) zu entnehmen?
Prinzipiell ist dies möglich, die Verwendungsbestimmungen untersagen dies nicht. Die konkrete Umsetzung eines solchen "Handvorschusses" sollte mit der Verwaltung der gastgebenden Institution abgestimmt werden.
Leistet die Humboldt-Stiftung Umzugsbeihilfe bzw. können private Umzugskosten aus dem Preisgeld finanziert werden?
Die Humboldt-Stiftung leistet keine Umzugsbeihilfe. Falls ein Arbeitsverhältnis besteht, sind die für den öffentlichen Dienst am Anstellungsort geltenden Bestimmungen des Reisekostenrechts (einschließlich Umzugskostenvergütung) anzuwenden.
Welcher Stelle innerhalb der gastgebenden Institution steht die Verwaltungspauschale zu?
Die Frage muss innerhalb der gastgebenden Institution geklärt werden. In der Vereinbarung zwischen Preisträger und gastgebender Institution sowie in den Verwendungsbestimmungen ist pauschal die "gastgebende Institution" als Empfängerin dieser Pauschale genannt.
Bezieht sich die Verwaltungspauschale auf die Höhe des ursprünglich gewährten Preisgeldes oder dürfen Zinsgewinne bei der Berechnung des Betrages ebenfalls zu Grunde gelegt werden?
Zur Berechnung der Verwaltungspauschale ist das ursprünglich gewährte Preisgeld (ohne Zinsgewinne) heranzuziehen.
Kann die Einladung von aus- und inländischen Wissenschaftlern zu Gastvorträgen etc. an der gastgebenden Institution des Preisträgers aus dem Preisgeld finanziert werden (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Honorar)?
Ja. Dabei sollen die an der gastgebenden Institution geltenden Richtlinien und Kostensätze zu Grunde gelegt werden.
Ich würde gerne mit meiner Gruppe einen kulturellen/wissenschaftlichen Betriebsausflug, z.B. nach Hamburg, durchführen. Kann ich die Reisekosten aus dem Preisgeld bestreiten?
Ja, das Preisgeld kann zur Deckung der Reisekosten eingesetzt werden, da der Betriebsausflug dem Beschäftigungsverhältnis entspringt, das neben dem Gehalt auch sonstige Sozialleistungen (dazu kann auch ein Betriebsausflug gezählt werden) einschließt.
Können Ausgaben (Auslagen) im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Arbeitsgruppenmitgliedern aus dem Preisgeld getragen werden?
Für den Auslagenersatz im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen sind die an der gastgebenden Institution einschlägigen Regelungen zu Grunde zu legen.
Können Deutschkurse für Arbeitsgruppenmitglieder aus dem Preisgeld finanziert werden?
Wenn der Besuch dieser Sprachkurse Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit am Projekt ist und nicht aus anderen Mitteln finanziert werden kann - ja.
Können Kosten für die Bewirtung von (wissenschaftlichen) Gästen aus der Verwaltungspauschale getragen werden?
Die Humboldt-Stiftung hat keine Einwände, wenn Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Einladung von Gästen aus dem Preisgeld getragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, hierzu die Verwaltungspauschale in Anspruch zu nehmen. In Kap. III der Verwendungsbestimmungen wird allgemein erläutert, welche Aufwände diese Pauschale abdecken soll.
Können neben dem Preisgeld weitere Forschungsmittel aus anderen Quellen (z.B. Drittmittel der DFG, EU etc.) beantragt werden?
Ja. Bitte beachten Sie dabei die Verpflichtung zur Information der Alexander von Humboldt-Stiftung, wenn Sie Zuwendungen für das gleiche Forschungsvorhaben erhalten, und die Verpflichtung, keine weitere deckungsgleiche Förderung aus Mitteln deutscher Wissenschaftsförderung in Anspruch zu nehmen. Ihre Ansprechpartner werden Sie beraten. Unter keinen Umständen darf dasselbe Forschungsvorhaben doppelt finanziert werden (Doppelförderung). Wenn zusätzliche Mittel für ein thematisch verwandtes Teilprojekt eingeworben werden (Parallelförderung), so ist auf strikte buchhalterische Trennung - insbesondere bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen - zu achten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich die Humboldt-Stiftung vor, das Preisgeld teilweise oder ganz zurückzufordern.
Personal, Sachmittel
In welcher Form soll/kann ich meine Mitarbeiter einstellen?
Bei der Anstellung des Personals sollen die für die gastgebende Institution maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt werden. Möglich sind alle vorgesehenen Regelungen, darunter Arbeitsverträge nach TVöD bzw. TV-L und Honorarvereinbarungen. Darüber hinaus wird in den Verwendungsbestimmungen ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vergabe von Stipendien verwiesen.
Gibt es Vorgaben/Richtlinien für Stellenausschreibungen?
Die Ausschreibung soll nach den maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen gastgebenden Institution erfolgen. Wie in allen öffentlichen Darstellungen ist auch hier an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung und den Stifter, das BMBF, hinzuweisen.
In welchem geographischen Raum sollen die Stellen ausgeschrieben werden? Nur in Deutschland, in Europa oder sollen Wissenschaftler aus der ganzen Welt angesprochen werden?
Je nach Bedarf und Zielgruppe, gegebenenfalls auch in Publikationsorganen mit weltweiter Verbreitung.
Arbeitsgruppenmitglieder, die nicht an der gastgebenden Institution angestellt sind, verfügen über keine Berufshaftpflichtversicherung. Wie ist das Problem zu lösen?
Über den Abschluss einer privaten Berufshaftpflichtversicherung.
Welche Richtlinien gelten für die Vergabe von Stipendien an PhD-Studenten im Vergleich zu Postdocs?
Der/die Preisträger/in kann der gastgebenden Institution aus dem Preisgeld Mittel zur Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen, insbesondere für Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland. Die Stipendiensätze für nicht promovierte bzw. promovierte Stipendiaten/innen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bzw. der Alexander von Humboldt-Stiftung sollen als Richtlinie für die Bemessung der Stipendienbeträge herangezogen werden (Verwendungsbestimmungen, Kap. IV: Personal).
Wie flexibel bin ich im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Stipendienzahlung und der Zusatzleistungen? Kann ich von den Sätzen, die bei Humboldt-Forschungsstipendien und DAAD-Stipendien vorgesehen sind, abweichen?
Abweichungen sind möglich, müssen allerdings überzeugend und stichhaltig begründet sein und sollten in einem Aktenvermerk den zahlungsbegründenden Unterlagen hinzugefügt werden.
Gibt es von der Humboldt-Stiftung verwandte Formblätter für das Stipendienmanagement (z.B. Muster-Verleihungsschreiben, Muster-Annahmeerklärung)?
Ja, sie können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Sind Vertreter der gastgebenden Institution im Rahmen der Stipendienvergabe unterschriftsberechtigt?
Ja, zwangsläufig, da nur die gastgebende Institution berechtigt ist, Stipendien - im Interesse des Preisträgers - zu vergeben. Vgl. "Verwendungsbestimmungen", Kap. IV: "Die gastgebende Institution vertritt den Preisträger in der Funktion als Arbeitgeber. (...) Der Preisträger kann der gastgebenden Institution aus dem Preisgeld Mittel zur Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen..."
Ist ein spezielles Verfahren seitens der Universität erforderlich, um Stipendien auszahlen zu dürfen, oder kann ich einfach deklarieren, dass Personen mit einem Stipendium unterstützt werden sollen?
Die Humboldt-Stiftung empfiehlt die Einsetzung eines Ad hoc-Ausschusses für die Stipendiatenauswahl, z. B. bestehend aus dem Preisträger, dem Institutsdirektor, wissenschaftlichen Gastgeber und dem Dekan/Prodekan. Gegebenenfalls ist auch eine vom Preisträger vorgenommene "freihändige" Stipendiatenauswahl nicht ausgeschlossen. Die Stipendienvergabe selbst kann aber nur durch die gastgebende Institution vorgenommen werden. In der Humboldt-Stiftung gilt folgendes Procedere: Exzellenz-Auswahl nach fachlicher Qualifikation auf der Grundlage von Fachgutachten und Diskussion/Entscheidung im Auswahlausschuss.
Ist ein Stipendium, das im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Preises vergeben wird, steuerfrei? Ein deutsches Finanzamt hätte gerne einen Nachweis und bittet außerdem um die Angabe der Steuernummer der Alexander von Humboldt-Stiftung.
Die Steuernummer der Alexander von Humboldt-Stiftung ist für das Finanzamt unerheblich, da es sich bei dem Stipendium nicht um ein Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung handelt, sondern um ein Stipendium im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Preises: Im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Programms hat die gastgebende Institution ein Stipendium gewährt (Verwendungsbestimmungen, Kapitel IV: Personal). Diese Stipendien sollen aber entsprechend den Bestimmungen für Humboldt-Forschungsstipendien vergeben werden. Wir bestätigen dann gern, dass die Humboldt-Forschungsstipendien im Rahmen von § 3 Nr. 44 des deutschen Einkommensteuer-Gesetzes in Deutschland steuerfrei sind. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch Stipendien im Rahmen des Sofja Kovalevskaja-Preises in Deutschland steuerfrei sind, sofern sie im konkreten Fall auch tatsächlich den dafür maßgeblichen Kriterien der Steuerbefreiungs-Vorschrift genügen. Weitere Informationen dazu sollten Sie bei Ihrer gastgebenden Institution einholen.
Können Kovalevskaja-Preisträger selbst ein Stipendium aus dem Preisgeld erhalten?
Die Verwendung eines Teils des Preisgeldes für den Lebensunterhalt des Preisträgers ist in den Verwendungsbestimmungen der Humboldt-Stiftung ausdrücklich zugelassen. Ob der Preisträger in diesem Zusammenhang mit der gastgebenden Institution ein Dienstverhältnis (z. B. als Professor oder als angestellter Mitarbeiter) eingeht oder ob er einen anderen Status an der gastgebenden Institution (z. B. als selbständig tätiger Gastwissenschaftler) vereinbart, ist seiner Entscheidung überlassen. Die Humboldt-Stiftung rät aber wegen kranken- und sozialversicherungsrechtlicher sowie steuerlicher Implikationen ausdrücklich davon ab, sich den für den Lebensunterhalt des Preisträgers bestimmten Teil des Preisgeldes in Form eines Stipendiums der gastgebenden Institution oder dritter Seite zu entnehmen.
Ich bin Doktorand in der Arbeitsgruppe und bekomme ein Stipendium der Australian National University, das ich auch während der Zeit beziehe,in der ich mich hier in Deutschland aufhalte. Da die Lebenshaltungskosten...
...in Australien im Vergleich zu Deutschland niedriger sind, wurde mir eine Angleichung meines Stipendiums an die deutsche Doktorandenvergütung TVöD EG 13/2 (BAT IIa/2) zugesagt. Ist die Zahlung eines solchen Teilstipendiums aus dem Preisgeld möglich?
Von Seiten der Humboldt-Stiftung gibt es keine Einwände gegen die geplante Aufstockung des Stipendiums bis zur Höhe der Vergütung eines deutschen Doktoranden (TVöD EG 13/2 bzw. BAT IIa/2). Die Vergabe von Stipendien aus dem Preisgeld ist in den "Verwendungsbestimmungen" unter Kap. IV (Personal) geregelt. Die dortigen Ausführungen gelten auch für die Vergabe von Teilstipendien.
Die Anschaffung von wissenschaftlichen Geräten dauert an meiner gastgebenden Institution aufgrund des komplizierten Ausschreibungsverfahrens bis zu einem halben Jahr. Dies würde den Fortgang...
...meines Forschungsprojekts verzögern. Können Gerätschaften deshalb auch "unbürokratischer" angeschafft werden oder verstößt ein solches Procedere gegen die Verwendungsbestimmungen, die eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung des Preisgeldes verlangen?
Die Forderung nach Wirtschaftlichkeit ist auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Zeit zu sehen. Ohne die erforderlichen Geräte können die Forschungsarbeiten nicht durchgeführt, das intendierte Preisziel - internationale Spitzenforschung - nicht erreicht werden. Zu berücksichtigen ist auch der internationale Konkurrenzdruck auf dem jeweiligen Forschungsgebiet, der zu schnellen Anschaffungen zwingen kann. Diese Rahmenbedingungen und die durch die Verzögerung der Forschungsarbeiten entstehenden Aufwendungen für eine "Stand by-Phase" sollten im Sinne einer Gesamtbetrachtung bei den Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Geräten berücksichtigt werden. Bei Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte bleibt die mit der Verwaltung des Preisgeldes betraute Institution im Rahmen der üblichen vergaberechtlichen Bestimmungen, wenn sie die Beschaffung ohne Ausschreibung durchführt, weil die Beschaffung eilt [§ 3 Nr. 4 lit f) VOL/A].
Wissenschaftliche Geräte
Können Geräte / wissenschaftliche Verbrauchsmittel für das Projekt auch im Ausland erworben und dann nach Deutschland überführt werden?
Ja, wenn dies für das Gelingen des Forschungsprojekts notwendig ist.
Steuern
Unterliegt das Preisgeld der Steuerpflicht?
Die Preisträger sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Die Alexander von Humboldt-Stiftung geht davon aus, dass der Preis als Sachbeihilfe eines Forschungsprojektes in Deutschland steuerfrei ist. Bezüglich des zur Deckung des Lebensunterhaltes verwendeten Teils des Preisgeldes wird empfohlen, die Steuerpflicht im Einzelnen zu prüfen. Hierbei sind eventuelle Doppelbesteuerungs-abkommen zu berücksichtigen. Die Gesetze in den Heimatländern der Preisträger können besondere Bestimmungen zur Versteuerung von Preisen enthalten. In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater im Heimatland konsultiert werden.
Bei der Vergabe von Stipendien sind die besonderen steuerlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. FAQ 2. k).
Verwertung der Forschungsergebnisse - Veröffentlichungen, Patente und Lizenzen
In den "Acknowledgements" von Publikationen, die im Rahmen der Förderung durch den Sofja Kovalevskaja-Preis entstehen, sollen die Humboldt-Stiftung und das BMBF explizit erwähnt werden. Gibt es dafür eine Standardformulierung?
In Publikationen und allen sonstigen, insbesondere allen öffentlichen Darstellungen ist an geeigneter Stelle und in geeigneter Form auf die Förderung durch die Alexander von Humboldt-Stiftung sowie den Stifter, das Bundesministerium für Bildung und Forschung hinzuweisen. Eine verbindliche Standardformulierung gibt es nicht.
Ist im Falle einer Patentanmeldung im Rahmen der Förderung durch den Sofja Kovalevskaja-Preis die Humboldt-Stiftung in irgendeiner Form zu beteiligen?
Die Verwendungsbestimmungen sehen eine Beteiligung der Humboldt-Stiftung nicht vor. Entsprechend den "Vereinbarungen zwischen Preisträger/in und gastgebender Institution" gelten die Regelungen des "Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen" (ArbNErfindungsG). Im Falle einer Patentanmeldung ist die Alexander von Humboldt-Stiftung zu informieren. Vgl. dazu auch die "Verwendungsbestimmungen", Kap. VII.
Können im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Patents entstehende Kosten aus dem Preisgeld getragen werden?
Sofern die Patentanmeldung unter Kap. VII der Verwendungsbestimmungen fällt, können die anfallenden Kosten aus dem Preisgeld bezahlt werden.