Kontakt
Alexander von Humboldt-Stiftung
Abteilung Förderung und Netzwerk
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
info(at)avh.de
Nach erfolgreichem Abschluss des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthalts in Deutschland können Humboldt-Forschungsstipendiaten und Georg Forster-Forschungsstipendiaten ein Rückkehrstipendium zur Förderung der Reintegration an einem Institut im Ausland beantragen.
Die Antragstellung ist derzeit nur möglich für Wissenschaftler, die an Institutionen in folgenden Ländern zurückkehren:
Ein Rückkehrstipendium muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthaltes in Deutschland beantragt und spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Erstaufenthalts angetreten werden. In der Programmlinie für erfahrene Wissenschaftler ist eine Antragstellung nur möglich, wenn der letzte Teilaufenthalt mindestens 6 Monate betrug.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
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